Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Die Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber gilt auch für Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.
Die Bewertungsmethode für den Nutzungsvorteil aus Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeit kann unterjährig nicht gewechselt werden, aber eine rückwirkende Änderung zum Jahresanfang ist möglich.
Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Während Auslands- und Praxissemetern im Rahmen eines Zweitstudiums wird der auswärtige Tätigkeitsort nicht zu einer weiteren ersten Tätigkeitsstätte.
Für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden.
Zeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel können in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, auch wenn die Entfernungspauschale durch die Arbeit im Home Office den Kaufpreis nicht abdeckt.
Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet.
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
