Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert erneut steigende Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen.
Der Bundesfinanzhof gewährt zum ersten Mal Aussetzung der Vollziehung, weil er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen ab 2015 hat.
Mehrere Bundesländer helfen den Betroffenen des Sturmtiefs Friederike mit Erleichterungen und Sonderregelungen bei der Steuer.
Auch die Finanzverwaltung muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung folgen und veröffentlicht ein Merkblatt mit Hinweisen für Steuerzahler.
Die rechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung treffen einen Erben auch dann, wenn er von der Tat des Miterben keine Kenntnis hat.
Weil das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst im Juli verfügbar sein wird, bleibt den Steuerzahlern dieses Jahr bis Ende August Zeit, die Körperschaftsteuererklärung abzugeben.
Mehrere Bundesländer gewähren schon dieses Jahr zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, wenn diese digital signiert beim Finanzamt abgegeben wird.
Das Finanzamt darf auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde bei der Betriebsprüfung anordnen, weil die Gemeinde ein Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hat.
Erneut ist eine Klage gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Nachzahlungszinsen beim Bundesfinanzhof ohne Erfolg geblieben.
Weil die Kassen-Nachschau unangekündigt erfolgt, können Trickbetrüger sich als Prüfer des Finanzamt ausgeben, um sich Zugang zur Kasse zu verschaffen.
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