Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Das Bundesfinanzministerium hebt viele seiner Schreiben auf, hält aber gleichzeitig an deren Inhalt weiter fest.
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Schon ein hohes Einkommen allein kann Anlass für eine Außenprüfung des Finanzamts sein, wenn nur geringe Kapitalerträge erklärt werden.
Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, welches Finanzamt für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zuständig ist.
Der Bund der Steuerzahler hält die Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile rückwirkend zum 1. Januar 2006 für verfassungswidrig, während ein Gericht Zweitwohnungssteuer für dauerhaft abgestellte Wohn-mobile für zulässig hält.
Der Europäische Gerichtshof prüft die Abzugsfähigkeit von Spenden ins EU-Ausland.
Durch eine im Jahressteuergesetz 2008 versteckte Gesetzesänderung will die Finanzverwaltung den Steuerzahlern die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken und die Beweislast umkehren.
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern.
Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.
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