Lohnsteuerbescheinigungen 2009 ohne Steueridentnummer
Die Finanzverwaltung verlangt in den Lohnsteuerbescheinigungen für 2009 nicht die Angabe der bundeseinheitlichen Steuernummer.
Eigentlich muss der Arbeitgeber nun die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung anstelle des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (eTIN) verwenden. Da aber nicht alle Lohnsteuerkarten für 2009 die Identifikationsnummer enthalten, akzeptiert es das Bundesfinanzministerium, wenn der Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 die eTIN verwendet. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Identifikationsnummer bis auf Weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
