Lohnsteuerbescheinigungen 2009 ohne Steueridentnummer
Die Finanzverwaltung verlangt in den Lohnsteuerbescheinigungen für 2009 nicht die Angabe der bundeseinheitlichen Steuernummer.
Eigentlich muss der Arbeitgeber nun die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung anstelle des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (eTIN) verwenden. Da aber nicht alle Lohnsteuerkarten für 2009 die Identifikationsnummer enthalten, akzeptiert es das Bundesfinanzministerium, wenn der Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 die eTIN verwendet. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Identifikationsnummer bis auf Weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
