Lottogewinn kann Kindergeld kosten
Ein Lottogewinn des Kindes wird auf den Jahresgrenzbetrag der Einkünfte angerechnet, oberhalb dessen der Kindergeldanspruch verfällt.
Ein Lottogewinn des Kindes ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs dazu geeignet, den Unterhalt und die Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Liegt das Einkommen des Kindes daher, den Gewinn eingerechnet, über dem Jahresgrenzbetrag von derzeit 7.680 Euro, dann fällt der Anspruch auf Kindergeld weg.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
