Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Europäischen Gerichtshof meint, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften nicht gegen europäisches Recht verstößt.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland nicht gegen europäisches Recht. Die Berufsgenossenschaften sind trotz ihrer Monopol-Stellung mit dem EG-Wettbewerbsrecht vereinbar. Auch die Gliederung nach Branchen ist unschädlich.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
