Vermietung des Arbeitszimmers durch Geschäftsführer an GmbH
Nur wenn die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen.
Vermietet der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Arbeitszimmer im eigenen Haus an die GmbH, so lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen. Doch damit das funktioniert, muss die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegen, da andernfalls keine Mieteinnahmen sondern Arbeitslohn vorliegt und die Abzugsbeschränkung greift, entschied das Finanzgericht München. Den Nachweis für das überwiegend betriebliche Interesse muss der Geschäftsführer führen, zum Beispiel durch vergleichbare Mietverträge mit fremden Dritten, zu denen kein Dienstverhältnis besteht. Ein weiteres Risiko bei dieser Gestaltung, das aber im Gerichtsverfahren kein Thema war, ist eine ungewollte Betriebsaufspaltung.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
