Leerverkäufe von Aktien
Um Steuerbetrug im großen Stil zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Vorgaben erlassen für den Leerverkauf von Aktion über den Dividendenstichtag.
Leerverkäufe von Aktien über den Dividendenstichtag bergen - wenn die den Auftrag ausführende Stelle kein inländisches Kreditinstitut ist - die Gefahr einer mehrfachen Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer zulasten des rechtlichen Eigentümers der Aktien einbehalten wurde. Um eine mehrfache Anrechnung zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium nun Regeln festgelegt, die für eine Anrechnung oder Erstattung eine Bestätigung des Steuerberaters erfordern.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
