Besteuerung der Altersrenten ist verfassungsgemäß
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er die Besteuerung von Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält. Auch wenn die Besteuerung im Einzelfall als ungerecht empfunden werde, müsse man dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte zugestehen. Das gilt zumindest dann, wenn nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird. Trotzdem hatte der Kläger, ein früher selbstständig tätiger Rentner, der erhebliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hatte, teilweise Erfolg: Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht hatten die Öffnungsklausel angewandt, die zumindest teilweise eine deutlich günstigere Besteuerung ermöglicht.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
