Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen
Ein Musterverfahren soll klären, ob der generelle Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen verfassungsgemäß ist.
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer können keine Werbungskosten mehr im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgezogen werden. Sie gelten unabhängig von ihrer Höhe als durch den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 bei zusammenveranlagten Ehegatten) abgegolten. Ob diese Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt, soll nun in einem Musterverfahren überprüft werden, das der Bund der Steuerzahler unterstützt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
