Namens- und Markenrecht bei Domainnamen
Domainnamen sind mehr als nur Internet-Adressen. Neben namensrechtlichen Funktionen kommt ihnen auch eine marken- oder kennzeichenrechtliche Bedeutung zu.
Domainnamen haben auch eine namens- oder markenrechtliche Bedeutung. Sie sind zwar nicht Namen im Sinne des Namensrechts oder Kennzeichen im Sinne des Markenrechts. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie dem Namens- oder Kennzeichenschutz unterliegen können.
Als Inhaber und Nutzer einer Domain haben Sie den namens- oder markenrechtlichen Schutz gegenüber Dritten zu respektieren. Im Gegenzug ist ein Dritter verpflichtet, den namens- oder markenrechtlichen Schutz Ihnen gegenüber auch anzuerkennen. Aufgrund der Zeichenähnlichkeit wird die Nutzung der Domainnamen genauso wie im sonstigen Kennzeichenrecht behandelt. Für das Internet gibt es also keinen spezifischen Begriff der Zeichenähnlichkeit.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
