Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer
Die Finanzverwaltung hat auf die Feststellung des Bundesfinanzhofs reagiert, dass ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer besteht.
Das Bundesfinanzministerium hat auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem letzten Jahr reagiert, in dem der Bundesfinanzhof einen grundsätzlichen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer festgestellt hat. Die Finanzverwaltung will zwar weiter an der Praxis festhalten, Anträge auf umsatzsteuerliche Erfassung auf Schlüssigkeit und Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Allein die Erklärung des Antragstellers, eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit zu beabsichtigen, reicht also nicht aus. Aufgrund des Urteils soll die Prüfung allerdings zeitnah erfolgen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
