Lohnsteuerrückerstattung für steuerfreie Nutzung
Wurde vor der rückwirkenden Steuerfreistellung der privaten Nutzung betrieblicher Geräte vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt, so ist das Geld noch nicht verloren.
Ab dem Jahr 2000 wurde die Steuerpflicht für die private Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte rückwirkend aufgehoben. Daher kann es durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer für die private Nutzung erhoben und an das Finanzamt abgeführt hat, als noch die alte Gesetzeslage galt. Sie können in einem solchen Fall die zuviel gezahlte Lohnsteuer über Einkommensteuerveranlagung zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der versteuerten Vorteile.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
