EU-Kommission verlangt Änderung der Organvorschriften
Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.
Im September hat die EU-Kommission Deutschland förmlich aufgefordert, ihre Vorschriften zur steuerlichen Organschaft zu ändern. Ein nach dem Gesellschaftsrecht eines anderen Mitgliedstaates gegründetes Unternehmen mit statuarischem Sitz im Ausland und Geschäftsleitung in Deutschland kann keine steuerliche Organschaft bilden, obwohl es in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Darin sieht die Kommission eine Diskriminierung gegenüber inländischen Wettbewerbern und damit eine Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen in Deutschland.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
