Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaft
Das Niedersächsische Finanzgericht will ein Ehegattensplitting auch für Lebenspartner nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr kategorisch ausschließen.
Bisher galt es als eherner, vom Bundesfinanzhof abgesegneter Grundsatz, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht vom Ehegattensplitting profitieren kann. Doch angesichts einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der das Gericht im Sommer die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftsteuer kritisierte, kamen dem Niedersächsischen Finanzgericht Zweifel.
Mit der gleichen Begründung wie bei der Erbschaftsteuer müsste auch eine Gleichbehandlung bei der Einkommensteuer möglich sein. Das Gericht hält daher den Ausschluss vom Ehegattensplitting für Lebenspartner für verfassungswidrig und hat einer Steuerzahlerin Aussetzung der Vollziehung gewährt. Als nächstes wird sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen müssen, bei dem jetzt eine Beschwerde der Finanzverwaltung gegen die Entscheidung anhängig ist.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
