Unrichtige Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers
Eine unrichtige Rechtsformangabe in der Rechnung kann den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug kosten.
Wie wichtig exakte und korrekte Rechnungsangaben im Umsatzsteuerrecht sind, zeigt wieder einmal ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg: Die fehlerhafte Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers in Verbindung mit einer verkürzten Namensangabe, die eine Verwechselung mit der unter derselben Anschrift ansässigen Schwester-GmbH nicht ausschließen, führt auch dann zum Verlust des Vorsteuerabzugs, wenn der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer korrekt abgeführt hat.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
