Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.
Die Stichtagsregelung beim Elterngeld, nach der das Elterngeld erst für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder gezahlt wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweiter Mütter, deren Kinder jeweils kurz vor dem Stichtag geboren wurden, nicht zur Entscheidung angenommen, da vor dem Elterngeld schließlich Anspruch auf Erziehungsgeld bestand, auch wenn diese beiden Mütter wegen ihres zu hohen Einkommens lediglich beim Elterngeld eine Zahlung erhalten hätten.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
