Prüfung der Rentenbezüge startet in die zweite Phase
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern prüfen jetzt anhand von Rentenbezugsmitteilungen, welche Rentner bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben.
Seit dem Frühjahr 2010 erhalten die Finanzämter Rentenbezugsmitteilungen von den Rentenversicherungsträgern und können damit prüfen, ob die Renten korrekt versteuert wurden. Zunächst wurden diese mit den bereits abgegebenen Steuererklärungen abgeglichen. Im September beginnt die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen nun mit der Überprüfung der Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben; andere Bundesländer werden ähnlich verfahren. Wenn die Auswertung ergibt, dass Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
