Ansparabschreibung für ausländische Betriebsstätte
Zumindest die früher mögliche Ansparabschreibung ist auch für in einer ausländischen Betriebsstätte genutzte Wirtschaftsgüter möglich.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kann eine Ansparabschreibung auch für Wirtschaftsgüter gebildet werden, die für eine Betriebsstätte im Ausland angeschafft werden. Leider gilt dies nur für Altfälle, denn inzwischen wurde die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, der explizit eine Verwendung des Wirtschaftsguts im Inland vorschreibt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
