Pauschbeträge für Auslandsreisen
Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst.
Zum Jahreswechsel sind wieder einmal die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten angepasst worden. Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht. Unter den deutschen Nachbarländern ergeben sich Änderungen bei den Niederlanden und Dänemark. Für die großen europäischen Staaten (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien) bleiben die Beträge unverändert.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
