Absenkung der Beteiligungsgrenze bei Einlagen und Einbringungen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze im Jahr 1999 will die Finanzverwaltung nun auch auf Einlagen und Einbringungen anwenden.
Für die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von 25 % auf 10 % im Jahr 1999 sieht das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Rückwirkung, soweit auch ältere Wertsteigerungen erfasst werden. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des Gesetzes entstanden sind, müssen steuerfrei bleiben, falls sie nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts will die Finanzverwaltung nun ebenso für Einlagen und Einbringungen anwenden und hat dazu ein ausführliches Schreiben veröffentlicht, in dem die praktische Anwendung der Entscheidung auf Einlagen und Einbringungen geregelt wird.
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