Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.
Auch zum 1. Januar 2012 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben, und zwar deutlich. So steigt der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.657 Euro (+ 40 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen für Verheiratete nun 1.314 Euro (+ 31 Euro) und für Ledige 657 Euro (+ 16 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Beträge um 289 Euro (+ 6 Euro).
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
