Organschaft erfordert originär gewerbliche Tätigkeit
Damit die steuerliche Organschaft einer GmbH & Co. KG anerkannt wird, muss die KG während des gesamten Wirtschaftsjahres gewerbliche Einkünfte erzielt haben.
Damit eine Personengesellschaft Organträger sein kann, muss sie während des gesamten Wirtschaftsjahres gewerbliche Einkünfte erzielt haben. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster die Klage einer GmbH abgewiesen, gegen die das Finanzamt Körperschaftsteuer festgesetzt hatte. Die GmbH war Organgesellschaft einer GmbH & Co. KG, hatte aber erst im Lauf des Streitjahres ihr Betriebsvermögen an die KG verkauft gehabt, sodass die KG davor nur vermögensverwaltend und damit nicht gewerblich tätig war. Das Gericht hat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil diese Frage bisher nicht abschließend geklärt ist.
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