Sanierungsklausel als Beihilfe
Aus formalen Gründen wurde die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen, der die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten einstuft.
Nachdem die EU-Kommission die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe gewertet hatte, musste die Bundesrepublik die Sanierungsklausel zumindest vorerst wieder rückgängig machen. Jetzt hat aber das Gericht der Europäischen Union die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen. Allerdings wurde die Klage nicht etwa abgewiesen, weil das Gericht die Auffassung der Kommission teilt, sondern weil die Bundesregierung die Klagefrist um einen Tag versäumt hat. Zumindest vom Gericht ist also keine Unterstützung für die Wiedereinführung der Sanierungsklausel zu erwarten.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
