Fahrten zu mehreren Tätigkeitsorten eines Unternehmers
Auch Unternehmer können maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und damit für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsorten die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
Dank der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsorten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten statt nur die Entfernungspauschale geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat jetzt diese Rechtsprechung auf Unternehmer übertragen. Auch Freiberufler und Unternehmer können nach dem Urteil nur maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und dürfen damit für die übrigen Tätigkeitsorte die vollen Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, dem bereits ein ähnlicher Fall vorliegt. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich also lohnen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
