Abkommen mit den USA zum steuerlichen Datenaustausch
Ab 2014 wollen Deutschland und die USA regelmäßig Daten zu im jeweils anderen Staat steuerlich relevanten Vorgängen von Finanzinstituten erheben und austauschen.
Deutschland hat jetzt mit den USA das Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten beschlossen. Durch das Abkommen verpflichten sich die Länder, für die Besteuerung im jeweils anderen Staat relevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. Durch das Abkommen soll ausgeschlossen werden, dass durch die Einschaltung ausländischer Finanzinstitute oder Finanzdienstleister Steuern hinterzogen werden können. Nach dem Abkommen sollen Informationen für Zeiträume ab 2014 ausgetauscht werden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
