Ermittlung des Gewinns beim Investitionsabzugsbetrag
Das Finanzgericht Köln legt die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag großzügig aus und zählt zumindest die Auflösung einer früheren Anpsarabschreibung nicht als Betriebseinnahme.
Den Investitionsabzugsbetrag können EÜR-Rechner nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Jahresgewinn nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Was aber alles zum Gewinn zählt, ist dabei umstritten. Das Finanzgericht Köln jedenfalls meint, dass zumindest die Auflösung einer früheren Ansparabschreibungen samt Gewinnzuschlag nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen ist. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird noch folgen, denn beim Bundesfinanzhof ist die Revision des Verfahrens anhängig.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
