Beerdigungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Solange der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht, sind die Kosten für die Beerdigung keine außergewöhnliche Belastung.
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach Ansicht des Finanzgerichts Münster grundsätzlich außergewöhnlich. Sie sind aber in der Regel nicht zwangsläufig, meint das Gericht, und damit mindestens dann nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht. Die Verpflichtung des Erben zur Übernahme der Beerdigungskosten sei nämlich keine persönliche Verpflichtung des Erben, sondern eine Nachlassverbindlichkeit.
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