Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften
Mit einem Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium Details zum Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften
Nach der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr sind die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Schreiben Einzelheiten des Familienleistungsausgleichs für Lebenspartner in verschiedenen Fallkonstellationen geregelt. Lebenspartner mit Kindern werden bei der Zusammenveranlagung demnach genauso behandelt wie Eheleute.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
