Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
Gemeinsam mit Deutschland haben sich zahlreiche Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten verständigt.
Am 19. März 2014 haben sich 44 Staaten und Gebiete in einer gemeinsamen Erklärung zum Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten bekannt und gleichzeitig einen Zeitplan vorgelegt. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll nach diesem Zeitplan der erste Informationsaustausch im Jahr 2017 stattfinden. Der Informationsaustausch wird auch bestimmte bereits Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Zu den am Abkommen beteiligten Staaten gehören viele EU-Mitglieder, aber auch bisherige Steueroasen wie die Kanalinseln oder die Cayman Islands.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
