Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
Nachdem der Bundesfinanzhof im Herbst letzten Jahres entschieden hatte, dass das Finanzamt bei der Prüfung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen auch den Anlass der Darlehensaufnahme berücksichtigen muss, hat die Finanzverwaltung jetzt reagiert. In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, nun neben banküblichen Darlehensverträgen auch bankübliche Geldanlagevereinbarungen für einen Fremdvergleich zu berücksichtigen, sofern ein Darlehensvertrag zwischen Angehörigen neben dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dient.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
