Verluste beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten
Verluste beim Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten sind kein bloser Forderungsverlust und damit steuerlich abziehbar.
Für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen spielt es keine Rolle, ob der Wertverzehr außerhalb des Kapitalmarkts eingetreten ist, wenn er durch eine Veräußerung realisiert wird. Mit dieser Entscheidung sprach das Finanzgericht Niedersachsen einem Ehepaar den Verlustabzug aus dem Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten an ihre Bank zu. Das Finanzamt wollte den Verlust nicht anerkennen, weil es durch die Insolvenz von Lehman Brothers von einem steuerlich unerheblichen Forderungsverlust ausgegangen war.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
