Kindergeldleistungen im Ausland
Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Tabelle mit kindergeldähnlichen Leistungen im Ausland veröffentlicht. Wer eine dieser Leistungen bezieht, verliert in Deutschland seinen Anspruch auf Kindergeld oder die Leistung wird zumindest auf das deutsche Kindergeld angerechnet, sodass nur noch die Differenz zum deutschen Kindergeld ausgezahlt wird.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
