Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung
Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.
Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Abfindung erforderliche Zusammenballung von Einkünften liegt nicht vor, wenn im Jahr der Zahlung die Einkünfte des Steuerzahlers den entgehenden Arbeitslohn nicht übersteigen. Für das Finanzgericht Nürnberg entfällt die Notwendigkeit dieser Prognoseentscheidung über den voraussichtlichen Arbeitslohn nicht dadurch, dass der Steuerzahler im Jahr der Zahlung tatsächlich keinen Arbeitslohn mehr erzielt, sondern andere Einkünfte hat.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
