Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
Selbst getragene Krankheistkosten mit dem Ziel einer Beitragsrückerstattung sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar
Wer Krankheitskosten nicht bei der Krankenversicherung geltend macht, sondern selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, hat steuerlich am Ende doppelt Pech: Die Krankheitskosten sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster weder als Sonderausgaben abziehbar - es sind schließlich keine Beiträge -, noch sind sie eine außergewöhnliche Belastung, weil sie schließlich freiwillig und nicht zwangsläufig getragen wurden. Gleichzeitig mindert die Beitragsrückerstattung die Höhe der abziehbaren Sonderausgaben, so dass die Ersparnis am Ende mitunter sehr marginal ausfallen kann.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
