Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag
Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.
Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt eine unwiderlegbare Vermutung, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Elternteils gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört. Das Finanzamt kann daher nach Ansicht des Bundesfinanzhofs den Entlastungsbetrag selbst dann nicht verweigern, wenn die tatsächlichen Verhältnisse anders sind.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
