Gesetzentwürfe zum internationalen Austausch von Steuerdaten
Das internationale Abkommen zum Austausch von Informationen über Finanzkonten wird jetzt mit zwei Gesetzen in nationales Recht umgesetzt.
Im Herbst 2014 haben 51 Staaten und Gebiete auf Einladung Deutschlands einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, in dem sie sich zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs nach dem Gemeinsamen Meldestandard der OECD verpflichtet haben. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen, darunter auch die Schweiz und Liechtenstein. Die Bundesregierung hat nun im Juli zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, mit denen das Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten soll dann wie vorgesehen 2017 starten.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
