Austausch von Steuerinformationen mit den Niederlanden
Deutschland wird ab 2015 mit den Niederlanden regelmäßig verschiedene steuerrelevante Informationen austauschen, insbesondere soweit es grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten angeht.
Deutschland und die Niederlande haben im Juli eine Vereinbarung über einen besseren Informationsaustausch der Steuerverwaltungen beider Länder geschlossen. Dabei geht es unter anderem um Verrechnungspreiszusagen, Vorabverständigungsvereinbarungen mit Drittstaaten sowie Vorbescheide zu steuerlichen Präferenzsystemen. Die Vereinbarung gilt ab dem Kalenderjahr 2015, sowie im gegenseitigen Einvernehmen auch für Informationen aus früheren Jahren.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
