Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers
Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Seit 2014 sind die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung eines Privatwagens für Dienstreisen gesetzlich geregelt. Diese Kilometersätze gelten deshalb auch dann unvermindert, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Vollkaskoversicherung hat, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für das Auto des Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Die Zahlung des Versicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber führt auch weiterhin nicht zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss beim Arbeitnehmer.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
