Gewinne aus Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Wer nachhaltig und erfolgreich an Glücksspielen teilnimmt, muss die Spielgewinne als steuerfplichtiges Einkommen versteuern.
Nach landläufiger Meinung sind Glücksspielgewinne immer steuerfrei. Dass das nicht grundsätzlich der Fall ist, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der die Gewinne eines Pokerspielers aus Pokerturnieren als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ansah. Einerseits komme es beim Poker nicht nur auf Glück, sondern auch aufs Können an, andererseits hat der Pokerspieler über Jahre hinweg hohe Preisgelder erzielt und damit auch das Kriterium einer nachhaltigen Betätigung erfüllt. In der Summe waren damit die Voraussetzungen für steuerpflichtige Einnahmen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs erfüllt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
