Ermittlung der maximalen Steuerermäßigung für Gewerbesteuer
Für die Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für gezahlte Gewerbesteuer sind entgegen der Ansicht des Fiskus positive und negative Einkünfte aus einer Einkunftsart zu verrechnen.
Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gibt es bei der Einkommensteuer als Ausgleich eine Steuerermäßigung. Wie die Steuerermäßigung aber genau zu berechnen ist, führt immer wieder zu Auslegungsproblemen. Der Bundesfinanzhof hat dazu jetzt entschieden, dass bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen ist. Das heißt, dass entgegen der Ansicht des Fiskus innerhalb einer Einkunftsart positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren sind. Bei Ehegatten sind allerdings positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen Ehegatten aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
