Erdienbarkeit einer Pensionszusage bei einer Gehaltserhöhung
Hängt die Höhe der zugesagten Pension vom Gehalt ab, dann muss auch eine indirekte Pensionserhöhung durch eine erhebliche Gehaltserhöhung noch erdienbar sein.
Eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Insbesondere muss der Geschäftsführer den Anspruch innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Beginn des Ruhestands noch erdienen können. Diese Prüfung erfolgt nicht nur bei der erstmaligen Gewährung, sondern auch bei einer nachträglichen Erhöhung der Pensionszusage. Eine nachträgliche Erhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die Pensionszusage sich auf die Höhe des letzten Bruttomonatsgehalts bezieht und durch eine Gehaltsaufstockung indirekt erhöht wird. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn die Aufstockung der Höhe nach einer Neuzusage gleichkommt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
