Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.
Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber den Steuersatz bei der Körperschaftsteuer reduziert und bei der Einkommensteuer eine deutlich höhere Anrechnung der Gewerbesteuer festgeschrieben. Wegen dieser Kompensation hält der Bundesfinanzhof die Gesetzesänderung insgesamt für verfassungsgemäß und hat damit das Abzugsverbot bestätigt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
