Einsprüche zum Zinssatz per Allgemeinverfügung abgewiesen
Alle anhängigen Einsprüche gegen die Höhe des Zinssatzes für Steuernachzahlungen aus den Jahren vor 2012 sind von der Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen worden.
Wegen der mittlerweile dauerhaft niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt gab es mehrere Klagen gegen den gesetzlichen Zinssatz für Steuernachzahlungen in Höhe von 6 %. Der Bundesfinanzhof hielt den Zinssatz aber zumindest für Zeiträume bis Dezember 2011 noch für akzeptabel und damit nicht für verfassungswidrig. Auf diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung nun reagiert und alle am 16. Dezember 2015 anhängigen Einsprüche zur Höhe des Zinssatzes für Zeiträume vor 2012 per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Den Betroffenen bleibt nun ein Jahr Zeit, gegen die Abweisung des Einspruchs Klage einzureichen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
