Kinderfreibeträge in 2014 verfassungswidrig niedrig
Das Niedersächsische Finanzgericht sieht gleich eine ganze Reihe von Gründen, warum der Kinderfreibetrag zumindest im Jahr 2014 zu niedrig und damit verfassungswidrig war.
Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Kinderfreibetrag im Jahr 2014 gleich aus mehreren Gründen für verfassungswidrig und hat daher die Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids aufgehoben. Insbesondere habe die Bundesregierung im Existenzminimumbericht das Existenzminimum eines Kindes in 2014 mit 4.440 Euro angesetzt, die schon für 2014 fällige Erhöhung um 72 Euro aber erst 2015 umgesetzt.
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