Medienberichterstattung schließt Selbstanzeige aus
Wenn in den Medien hinreichend konkret über den Ankauf von Steuerdaten durch den Fiskus berichtet wurde, ist keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich.
Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder teilweise entdeckt war und der Steuersünder dies wusste oder damit rechnen musste. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ist hier zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kenntnis der einschlägigen Medienberichterstattung über den Ankauf einer CD mit Steuerdaten durch den Fiskus die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige zumindest dann ausschließt, wenn auf der CD Daten einer vom Steuersünder genutzten Bank vorhanden sind und darüber in den Medien berichtet worden ist. In einem solchen Fall musste der Steuersünder nach Ansicht der Richter mit der Entdeckung seiner Straftat rechnen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
