Vorlage zur Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen verworfen
Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nicht für ausreichend begründet.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuerbemessung als unzulässig verworfen. Das Hamburger Finanzgericht hielt die Hinzurechnung für verfassungswidrig, weil sie das Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzte. Dem hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht widersprochen, sondern lediglich festgestellt, dass das Finanzgericht seinen Vorlagebeschluss nicht ausreichend begründet habe. Zwar deuten die Mängelrügen des Verfassungsgerichts eher in Richtung einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Hinzurechnung, aber eine abschließende Entscheidung ist nicht gefallen. Das Finanzgericht kann nun seinen Vorlagebeschluss überarbeiten und erneut dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
