Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens
Bei einem langfristigen Fremwährungsdarlehen sind Wechselkursschwankungen üblich und daher kein Grund für eine Änderung des Bilanzansatzes des Darlehens.
Dem Finanzgericht Schleswig-Holstein lag die Frage vor, ob ein Fremdwährungsdarlehen mit dem Wechselkurs bei Darlehensbeginn oder dem Wechselkurs am Bilanzstichtag zu bilanzieren ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der ursprüngliche Wechselkurs anzusetzen ist, weil es sich um ein langfristiges Darlehen handle, bei dem Wechselkursschwankungen üblich seien und kein Anlass für den Ansatz eines höheren Teilwerts vorliege. Ein Wechselkursverlust wirkt sich damit erst am Ende der Laufzeit aus.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
