Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen, erstmals also zum 1. Januar 2017. Nach Presseberichten hat sich die Mindestlohnkommission jetzt auf eine Erhöhung auf dann 8,84 Euro pro Stunde geeinigt. Die Erhöhung fällt damit höher aus als zunächst erwartet, weil die Kommission nun doch auch die jüngsten Tarifabschlüsse für ihre Berechnung berücksichtigt hat.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
