Sammelauskunftsersuchen an Zeitungsverlag ist zulässig
Das Finanzamt darf von einem Zeitungsverlag in der Regel Angaben über die Inserenten von Anzeigen im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens verlangen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Zeitungsverlag zulässig ist. Die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit schützt den Verlag nicht vor der Neugier des Finanzamts. Von der Pressefreiheit geschützt seien nur solche Anzeigen, die für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsam sind oder der Kontrollfunktion der Presse dienen, meint das Gericht. Das Finanzamt wollte vom Verlag für insgesamt zwei Jahre eine Aufstellung der Auftraggeber für Anzeigen, in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden, um auch im Rotlichtmilieu das Steueraufkommen zu sichern.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
